Koptin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

In der jüngeren Vergangenheit haben Gerichte in Kairo und Alexandria international für Aufsehen und Empörung unter den Menschenrechtsorganisationen gesorgt. In beiden Fällen ging es um gerichtliche Urteile zum Nachteil von ägyptischen Kopten, also Anhängern des christlichen Glaubens, die in dieser Form in westlichen Staaten undenkbar wären. Damit hat Ägypten einmal mehr unter Beweis gestellt, dass es trotz vieler positiver Entwicklungen in den verschiedensten Bereichen zumindest beim Thema Religionsfreiheit noch einiges ab Nachholbedarf hat.

Im ersten Fall ging es in Kairo um eine heute 45jährige Frau, die als Kleinkind durch den Übertritt ihres Vaters vom Christentum zum Islam nach ägyptischem Recht automatisch ebenfalls Muslime wurde. Da der Übertritt des Vaters, der sich zwischenzeitlich im Übrigen wieder dem christlichen Glauben zugewandt hat, heimlich erfolgte, wurden auch die Ausweise des damals 2 Jahre alten Mädchens nicht geändert, so dass sie offiziell weiterhin Christin war. Diese Verfehlung, die eigentlich vollständig auf das Konto des Vaters geht, wurde der Frau nun dennoch zum Verhängnis, sie wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen Urkundenfälschung verurteilt. Das Gericht lehnte auch die Einwände des Rechtsanwalts ab, der darauf verwies, dass seine Mandantin erstens Analphabetin sei und ihre Schwester zweitens kurz zuvor wegen desselben Sachverhaltens noch freigesprochen wurde.

In einem weiteren Urteil sprach ein Gericht in Alexandria das Sorgerecht für die Zwillingskinder eines in Scheidung lebenden Paares dem Mann zu. Der Mann ist Moslem, während sich die Frau zum Christentum bekennt, genauso wie die beiden Kinder. Die Richter sahen die weitere Entwicklung der beiden 14jährigen bei der Mutter stark gefährdet.

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